Glückliche Schweine im Heu

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Unsere Stimme

Seit 2023 gilt für die Schweinezucht das Verbot der harten Betonböden mit Spalten und ohne Stroheinstreu. Erst kürzlich kippte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Übergangsfrist von 17 Jahren und Befürworter*innen und Gegner*innen diskutieren nun hitzig. Ein Thema, das bei uns in der Branche noch nie zur Debatte stand, denn Bio sichert ganzheitliches Tierwohl. Ein perfekter Anlass also, die Bio-Schweinehaltung in den Mittelpunkt zu rücken.

Egal ob Ferkel oder Mastschwein – Biobäuerinnen und Biobauern orientieren sich am natürlichen Verhalten der Tiere. Daher findet man in einem Biostall immer verschiedene Lebens- und Rückzugsbereiche. Konkret heißt dies, neben dem Liegebereich gibt es einen Fress- und Kotbereich. Nur so fühlen sich die reinlichen Schweine wohl. Die Liegebereiche sind stets mit Naturmaterialien wie Stroh, Sägemehl oder Spelzen eingestreut – Spaltenböden sind tabu. Das gilt nicht nur für den Stall, sondern auch für den Außenbereich. So können sich die Tiere weniger verletzen und nach Belieben im Stroh wühlen.

Die Bio-Schweinehaltung unterscheidet sich erheblich von anderen Haltungssystemen. Rechtsgrundlage bilden die EU-Bio-Verordnung 2018/848, die Durchführungsverordnung (EU) 2020/464, das Bundestierschutzgesetz und die 1. Tierhalteverordnung. Bis ins Detail sind nachstehende Parameter klar geregelt und vorgeschrieben:

  • Stall
    • Haltungsdichte, Mindeststallflächen, Mindestaußenflächen, Bauweise
  • Auslauf
    • Freilandhaltung
    • Licht und Stallklima
    • Futtertroglänge
  • Fütterung und Tränke
    • Rationsgestaltung
    • Standard-Rationen
  • Tierzukauf
  • Behandlung/Umgang mit den Tieren
  • Eingriffe bei den Tieren

Links, Studien und Quellen